Förderungen
Der Universitätsbund Hohenheim e.V. fördert mit seinen Mitteln Forschung, Lehre und Studium an der Universität Hohenheim.
Aus den Mitteln des Universitätsbundes werden Exkursionen, Studium und Lehre, wissenschaftlichen Tagungen in der Universität, Kongress- und Vortragsreisen Hohenheimer Nachswuchswissenschaftler, die Öffentlichkeitsarbeit der Universität und sonstige Zwecke der Universität gefördert.
Anträge an die Geschäftsstelle des Universitätsbundes können in der Regel die Lehrstuhlinhaber stellen. In dem Antrag sollte dargestellt werden, welchen Nutzen das jeweilige Projekt für den Lehrstuhl/die Universität hat. Ein Kostenplan ist beizufügen und der Antrag muss vor Beginn des Projektes gestellt werden.
Für Mittel des freien Haushaltes, zweckgebundene Spenden und treuhänderisch verwaltete Mittel gelten dieselben Verwendungsgrundsätze. Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Rechtliche Grundlagen sind insbesondere die §§ 2 und 6 der Satzung des Universitätsbundes sowie die geltenden steuerlichen Bestimmungen.
Die Mittel sind nur für den in der Zusage des Universitätsbundes oder für den vom Spender festgelegten Zweck zu verwenden. In Zweifelsfällen ist eine Abstimmung mit dem Universitätsbund vor der Verwendung der Mittel herbeizuführen.